Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Zustandekommen des Maklervertrages.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten der PISAREK IMMOBILIEN GmbH im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kauf-, Miet-, Tausch- oder sonstigen Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume oder gewerbliche Immobilien.
Mit der Anforderung, dem Abruf oder der Entgegennahme von Objektinformationen, insbesondere eines Exposés, sowie durch die Inanspruchnahme von Maklerleistungen der PISAREK IMMOBILIEN GmbH kommt zwischen dem Empfänger der Informationen (nachfolgend „Kunde“) und der PISAREK IMMOBILIEN GmbH ein Maklervertrag zustande, sofern dem Kunden die Provisionspflicht bekannt ist oder aufgrund der Umstände bekannt sein musste.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Maklervertrages.
2. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot.
Sämtliche von der PISAREK IMMOBILIEN GmbH übermittelten Objektinformationen, Unterlagen und Angebote, insbesondere Exposés, Objektanschriften, wirtschaftliche Daten sowie sonstige objektspezifische Angaben, sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der PISAREK IMMOBILIEN GmbH zulässig.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und kommt infolge der unbefugten Weitergabe ein Hauptvertrag über das betreffende Objekt mit einem Dritten zustande, ist der Kunde verpflichtet, der PISAREK IMMOBILIEN GmbH den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dieser bemisst sich regelmäßig nach der Provision, die bei ordnungsgemäßem Vertragsabschluss angefallen wäre.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. Angebote und Objektangaben.
Die von der PISAREK IMMOBILIEN GmbH übermittelten Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung oder sonstige Zwischenverfügungen bleiben vorbehalten.
Die Objektangaben beruhen in der Regel auf Informationen, die der PISAREK IMMOBILIEN GmbH von Eigentümern, Vermietern oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben wird nicht übernommen.
Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Objektinformationen eigenständig zu überprüfen. Eine Haftung der PISAREK IMMOBILIEN GmbH für unrichtige oder unvollständige Angaben besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
4. Entstehen des Provisionsanspruchs.
Die Bekanntgabe von Objektinformationen, insbesondere der Objektanschrift oder der Identität eines möglichen Vertragspartners, erfolgt unter Hinweis auf den Provisionsanspruch der PISAREK IMMOBILIEN GmbH im Falle eines Vertragsabschlusses.
Der Anspruch auf Provision entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit der PISAREK IMMOBILIEN GmbH ein Hauptvertrag über das betreffende Objekt zustande kommt. Für das Entstehen des Provisionsanspruchs genügt eine Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag zu abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt.
5. Fälligkeit der Provision.
Der Provisionsanspruch wird mit dem rechtswirksamen Abschluss des jeweiligen Hauptvertrages fällig.
Die Provision ist nach Rechnungsstellung durch die PISAREK IMMOBILIEN GmbH ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die PISAREK IMMOBILIEN GmbH ist berechtigt, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein. Wird der Vertrag ohne Beteiligung der PISAREK IMMOBILIEN GmbH geschlossen, ist der Maklerkunde verpflichtet, unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt sowie über die für die Provisionsberechnung maßgeblichen Vertragsdaten zu erteilen.
6. Höhe der Provision.
Die Höhe der Provision richtet sich nach der im jeweiligen Angebot oder Exposé ausgewiesenen Provisionsvereinbarung.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Provision bei Kaufverträgen 3,00 % des wirtschaftlichen Kaufpreises. Bei der Vermittlung von Gewerbemietverträgen beträgt die Provision 3,0 Nettokaltmieten, berechnet auf Basis der im Mietvertrag vereinbarten, monatlichen Nettokaltmiete. Die Provision ist vom Mieter zu zahlen und verdient sowie fällig mit Abschluss des Mietvertrages.
Bei Wohnraumvermietung gelten gesonderte Vereinbarungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Die PISAREK IMMOBILIEN GmbH unterliegt der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Aus diesem Grund wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Handelt es sich um den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses im Sinne der § 656c ff. BGB, gilt der gesetzliche Grundsatz der hälftigen Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer. Wird einer Vertragspartei eine Reduzierung oder ein Erlass der Provision gewährt, gilt diese Anpassung in gleicher Weise auch für die jeweils andere Vertragspartei. Die jeweils betroffene Partei wird hierüber entsprechend informiert.
7. Doppeltätigkeit.
Die PISAREK IMMOBILIEN GmbH ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei provisionsfrei oder provisionspflichtig tätig zu werden.
In diesem Fall verpflichtet sich die PISAREK IMMOBILIEN GmbH zu einer neutralen und unparteiischen Ausübung ihrer Maklertätigkeit.
8. Vorkenntnis.
Ist dem Kunden das durch die PISAREK IMMOBILIEN GmbH nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Kalendertagen nach Erhalt der entsprechenden Informationen, schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung, ist der Kunde verpflichtet, der PISAREK IMMOBILIEN GmbH den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
9. Haftungsbeschränkung.
Die Haftung der PISAREK IMMOBILIEN GmbH sowie ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
10. Datenschutz.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Maklertätigkeit sowie zur Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung verwendet.
11. Hinweis gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Die PISAREK IMMOBILIEN GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streit-beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort ist der Sitz der PISAREK IMMOBILIEN GmbH in Tutzing-Traubing.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist der ausschließliche Gerichtsstand Starnberg.
13. Schutz der Maklerprovision / Umgehungsklausel.
13.1 Nachweis und Provision.
Kommt durch die Tätigkeit des Maklers ein Kauf-/Mietvertrag über die vom Makler nachgewiesene Immobilie zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Provision zu zahlen.
13.2 Schutzfrist / Umgehungsklausel.
Kommt innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Maklervertrags ein Vertrag über die vom Makler nachgewiesene Immobilie mit einem Interessenten zustande, der dem Makler nachweislich vorgestellt wurde, ist die Provision ebenfalls fällig, selbst wenn der Vertrag direkt zwischen Auftraggeber und Interessent geschlossen wird. Als Nachweis gelten insbesondere schriftliche Unterlagen wie E-Mail-Korrespondenz, Exposés oder Besichtigungsprotokolle.
13.3 Angemessenheit.
Die Schutzfrist ist angemessen und zeitlich begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung des Auftraggebers für Makler-provisionen besteht nicht.
14. Provisionshinweis (für Exposés / Anzeigen).
Beim Abschluss eines Kaufvertrages wird eine Provision in Höhe von 3,00 % des wirtschaftlichen Kaufpreises fällig. Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages und ist vom Käufer an die PISAREK IMMOBILIEN GmbH zu zahlen.
Die PISAREK IMMOBILIEN GmbH unterliegt der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Aus diesem Grund wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
15. Salvatorische Klausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.