PISAREK
IMMOBILIEN GmbH

  WIR, FÜR EIN BESSERES MORGEN

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About

Marc-Philipp Pisarek, Immobilienkaufmann (IHK), hat sich in der Immobilienwirtschaft auf die Kernbereiche Verkauf, Vermietung, Mietverwaltung & Beratung spezialisiert. Zu seinen bisherigen beruflichen Stationen zählte der Verkauf, die Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die Mietverwaltung von Wohnimmobilien. Des Weiteren, koordinierte und betreute er laufend Immobiliensanierungen. Als gebürtiger Starnberger, ist er in der 5-Seen-Region seit Beginn seines Lebens tief verwurzelt und mit der Gesellschaft eng verbunden.

„Kauft Land, Gott erschafft keines mehr“ (Mark Twain)

Marc-Philipp Pisarek

Geschäftsführung
Immobilienkaufmann (IHK)

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Leistungen
Unsere Leistungen auf einen Blick
Objekteinwertung
Verkauf + Vermietung

Mietverwaltung

Reporting

Anfahrt

FAQ

Sie fragen, wir haben die Antwort!

Unverzichtbare Kaufnebenkosten: 

  • Notarkosten 
  • Kosten der Grundbucheintragung 
  • Grunderwerbssteuer (3,5% vom Kaufpreis in Bayern) 

Individuelle Kaufnebenkosten: 

  • Maklerprovision 
  • Kosten für Gutachter 
  • Versicherungskosten 
  • Renovierungskosten 
  • Modernisierungskosten 
  • Umzugskosten

  • Unterlagen zum Objekt 
  • Entwurf des Kaufvertrags 
  • Objektunterlagen 
  • Kosten/Baukostenberechnung 
  • Aktueller Grundbuchauszug 
  • Flurkarte/Lagepläne 
  • Bauplan/ Grundriss 
  • Bilder der Immobilie
  • Einkommensnachweise 
  • Gehaltsabrechnung/Lohnabrechnung der letzten drei Monate 
  • Nachweis des Vorjahreseinkommens, Einkommenssteuerbescheid Vorjahr 
  • ggf. Einkommenssteuererklärung, Eigenmittelnachweis (Kontoauszüge usw.)

  • Vergleichswertverfahren (z.B. für Wohnungen) 
  • Sachwertverfahren (z.B. für Einfamilienhäuser) 
  • Ertragswertverfahren (z.B. für Mehrfamilienhäuser) 
In Deutschland sind für die Wertermittlung von Immobilien drei normierte Verfahren vorgesehen: das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren.

Hierbei sollte beachtet werden, dass die Ergebnisse der drei Wertermittlungsverfahren im Anschluss vor dem aktuellen Hintergrund des Marktes zu beurteilen sind und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Um hierbei Fehler und Unklarheiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine professionelle und korrekte Einwertung durch PISAREK IMMOBILIEN. 

Ab dem 01.06.2015 trat das Bestellerprinzip in Kraft. Gemäß diesem Grundsatz trägt bei der Vermietung von Wohnimmobilien die Partei die Maklerprovision, die den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen, ist dies der Vermieter, während Wohnungssuchende in der Regel keine Provision leisten müssen. Das Bestellerprinzip findet keine Anwendung im Bereich des Verkaufs, sowie der gewerblichen Vermietung.

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Starnberger See | München

PISAREK IMMOBILIEN GmbH
Riedstraße 28A
82327 Tutzing

Telefon: +49 152 54066 844 
E-Mail: info@pisarek-immobilien.de


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