About
Marc-Philipp Pisarek, Immobilienkaufmann (IHK), hat sich in der Immobilienwirtschaft auf die Kernbereiche Verkauf, Vermietung, Mietverwaltung & Beratung spezialisiert. Zu seinen bisherigen beruflichen Stationen zählte der Verkauf, die Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die Mietverwaltung von Wohnimmobilien. Des Weiteren, koordinierte und betreute er laufend Immobiliensanierungen. Als gebürtiger Starnberger, ist er in der 5-Seen-Region seit Beginn seines Lebens tief verwurzelt und mit der Gesellschaft eng verbunden.
„Kauft Land, Gott erschafft keines mehr“ (Mark Twain)
Marc-Philipp Pisarek
Geschäftsführung
Immobilienkaufmann (IHK)
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FAQ
Sie fragen, wir haben die Antwort!
Welche Kaufnebenkosten kommen beim Kauf einer Immobilie auf mich zu?
Unverzichtbare Kaufnebenkosten:
- Notarkosten
- Kosten der Grundbucheintragung
- Grunderwerbssteuer (3,5% vom Kaufpreis in Bayern)
Individuelle Kaufnebenkosten:
- Maklerprovision
- Kosten für Gutachter
- Versicherungskosten
- Renovierungskosten
- Modernisierungskosten
- Umzugskosten
Welche Unterlagen benötigt meine Bank, um eine mögliche Finanzierung prüfen zu können?
- Unterlagen zum Objekt
- Entwurf des Kaufvertrags
- Objektunterlagen
- Kosten/Baukostenberechnung
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte/Lagepläne
- Bauplan/ Grundriss
- Bilder der Immobilie
- Einkommensnachweise
- Gehaltsabrechnung/Lohnabrechnung der letzten drei Monate
- Nachweis des Vorjahreseinkommens, Einkommenssteuerbescheid Vorjahr
- ggf. Einkommenssteuererklärung, Eigenmittelnachweis (Kontoauszüge usw.)
Welche Verfahren der Immobilienbewertung gibt es in Deutschland?
- Vergleichswertverfahren (z.B. für Wohnungen)
- Sachwertverfahren (z.B. für Einfamilienhäuser)
- Ertragswertverfahren (z.B. für Mehrfamilienhäuser)
Hierbei sollte beachtet werden, dass die Ergebnisse der drei Wertermittlungsverfahren im Anschluss vor dem aktuellen Hintergrund des Marktes zu beurteilen sind und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Um hierbei Fehler und Unklarheiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine professionelle und korrekte Einwertung durch PISAREK IMMOBILIEN.
Was ist das Bestellerprinzip?
Ab dem 01.06.2015 trat das Bestellerprinzip in Kraft. Gemäß diesem Grundsatz trägt bei der Vermietung von Wohnimmobilien die Partei die Maklerprovision, die den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen, ist dies der Vermieter, während Wohnungssuchende in der Regel keine Provision leisten müssen. Das Bestellerprinzip findet keine Anwendung im Bereich des Verkaufs, sowie der gewerblichen Vermietung.
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Starnberger See | München
PISAREK IMMOBILIEN GmbH
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82327 Tutzing
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